Es kommt immer häufiger vor, dass Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat – zum Beispiel in Slowenien – Fahrzeuge im Leasingverfahren übernehmen und diese dann ihren Mitarbeitenden zur Verfügung stellen, die in einem anderen Mitgliedstaat – in diesem Fall Kroatien – leben und arbeiten.
Doch was schreibt das Gesetz vor, wenn ein solches Fahrzeug ausschließlich auf dem Gebiet der Republik Kroatien genutzt wird? Welche gesetzlichen Verpflichtungen und steuerlichen Auswirkungen sind zu beachten?
Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Schritte, die unternommen werden müssen, damit die Nutzung von Kraftfahrzeugen mit Zulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat im Einklang mit den kroatischen Rechtsvorschriften steht – ohne Risiko von Ordnungswidrigkeiten oder zusätzlichen Kosten.
Was sagt das Gesetz?
Gemäß Artikel 14 des Gesetzes über die Sondersteuer auf Kraftfahrzeuge sowie Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung über die Sondersteuer auf Kraftfahrzeuge sind natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz oder Sitz in der Republik Kroatien, die ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassenes Fahrzeug länger als 15 Tage auf kroatischen Straßen nutzen, verpflichtet:
a) Meldung an die Zollverwaltung
Vor der Einreise nach Kroatien muss die Meldung elektronisch an folgende Adresse gesendet werden: motorna.vozila-ulaz@carina.hr
Die Meldung muss folgende Angaben enthalten:
– Vor- und Nachname, Adresse und OIB (persönliche Identifikationsnummer) des Fahrzeugnutzers
– Fahrzeugmarke, Fahrgestellnummer (VIN), amtliches Kennzeichen, Zulassungsstaat
– Voraussichtliches Einreisedatum in die Republik Kroatien
– Grund der Meldung (Nutzung des Fahrzeugs länger als 15 Tage auf kroatischen Straßen)
b) Steuerliche Anmeldung
Innerhalb von 15 Tagen nach der Meldung an die Zollverwaltung ist verpflichtend eine steuerliche Anmeldung mittels Formular PP-MV beim zuständigen Zollamt entsprechend dem Wohnsitz oder Sitz einzureichen oder e-PPMV-Antrag über das e-Citizens-System zur Berechnung der Sondersteuer auf Kraftfahrzeuge.
Wird dieses Verfahren nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist durchgeführt, gilt das Fahrzeug als unrechtmäßig im Hoheitsgebiet der Republik Kroatien genutzt.
Was ist, wenn es sich um Leasing oder Miete handelt?
Sonderfall: Leasing oder Miete
Wenn es sich bei dem Fahrzeug um Gegenstand eines Leasing- oder Mietvertrags handelt, kann ein Antrag auf anteilige Berechnung der Sondersteuer auf Kraftfahrzeuge (PPMV) gemäß Tabelle 1 der Verordnung gestellt werden, unter folgenden Voraussetzungen:
– der Vertrag wurde nicht für eine Laufzeit von mehr als vier Jahren abgeschlossen
– das Fahrzeug ist nicht für die dauerhafte Nutzung in Kroatien bestimmt
In unserem eingangs erwähnten Beispiel:
Wenn ein slowenisches Unternehmen plant, ein Fahrzeug in Slowenien zu leasen, und dieses Fahrzeug von einem Mitarbeiter mit Wohnsitz in der Republik Kroatien genutzt wird – wobei das Fahrzeug ausschließlich auf dem Gebiet Kroatiens eingesetzt wird – sind folgende Schritte erforderlich, um die Einhaltung der geltenden kroatischen Vorschriften sicherzustellen:
- Elektronische Meldung der Fahrzeugnutzung vor der Einreise nach Kroatien
- Einreichung des Formulars PP-MV beim zuständigen Zollamt innerhalb von 15 Tagen
CONEO Kroatien weiß, was zu tun ist – bei Zoll- und Steuerfragen
Die Nutzung von Kraftfahrzeugen, die in anderen EU-Mitgliedstaaten zugelassen sind, auf dem Gebiet der Republik Kroatien erfordert die genaue Einhaltung gesetzlicher Verfahren, um rechtliche Konsequenzen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Für juristische und natürliche Personen, die eine rechtmäßige Fahrzeugnutzung sicherstellen möchten, sind die rechtzeitige Meldung an die Zollverwaltung sowie die Abgabe der Steuererklärung entscheidende Schritte.
Für alle weiteren Fragen und professionelle Unterstützung steht Ihnen Coneo Kroatien gerne zur Verfügung – damit Sie sich in komplexen steuerlichen und zollrechtlichen Angelegenheiten besser zurechtfinden.