Ab dem 1. Januar 2026 hat in Kroatien die vollständige Anwendung der Fiskalisierung 2.0 begonnen – einer Reform, die die Art und Weise der Ausstellung, Fiskalisierung und steuerlichen Überwachung von eRechnungen grundlegend verändert. Während sich die öffentliche Aufmerksamkeit vor allem auf die verpflichtende Ausstellung von eRechnungen im B2B-Geschäft konzentriert hat, liegt die tatsächliche Veränderung des Steuersystems im Prozess des eReportings.
Dabei handelt es sich um einen Mechanismus, der der Steuerverwaltung einen kontinuierlichen digitalen Einblick in den Status, die Zahlung sowie eine mögliche Ablehnung von Rechnungen ermöglicht und damit auch die Logik der Umsatzsteuerabrechnung verändert.
Was ist eReporting und auf welche Transaktionen bezieht es sich
Nach dem Fiskalisierungsgesetz ist eReporting ein Verfahren, bei dem Daten über bestimmte Lieferungen sowie Informationen über die Ablehnung und Zahlung von eRechnungen an das Fiskalisierungssystem der Steuerverwaltung übermittelt werden.
Es gilt für eRechnungen, die ab dem 1. Januar 2026 ausgestellt werden, für inländische Transaktionen, die der kroatischen Umsatzsteuer unterliegen – unabhängig davon, ob diese steuerpflichtig oder steuerbefreit sind. Rechnungen, die bis Ende 2025 ausgestellt wurden, sowie Rechnungen an Endverbraucher, die weiterhin unter das Fiskalisierungssystem 1.0 fallen, sind nicht Teil dieses Systems.
Die Fiskalisierung 2.0 besteht somit aus drei miteinander verbundenen Prozessen: der Ausstellung und dem Empfang von eRechnungen, der Fiskalisierung dieser Rechnungen sowie dem eReporting als eigenständigem Kontrollmechanismus.
Wer zur Meldung verpflichtet ist
Die Verpflichtungen sind zwischen dem Aussteller und dem Empfänger der eRechnung aufgeteilt.
Der Aussteller ist verpflichtet, Daten über Lieferungen zu übermitteln, für die aufgrund der Nichtverfügbarkeit des Empfängers im Adressbuch der Metadatenservices (AMS) keine eRechnung ausgestellt werden konnte, sowie Daten über die Zahlung von eRechnungen – unabhängig davon, ob diese teilweise oder vollständig erfolgt ist.
Der Empfänger der eRechnung ist verpflichtet, Daten über die Ablehnung einer eRechnung zu übermitteln.
Daten über Zahlungen und Ablehnungen müssen bis zum 20. Tag des Monats für den vorherigen Monat übermittelt werden. In der Praxis erfordert dies eine präzise Überwachung der Fristen sowie klar definierte interne Zuständigkeiten.
Wie eReporting das Recht auf Vorsteuerabzug beeinflusst
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft den Vorsteuerabzug.
Durch die Übermittlung der Information über die Ablehnung einer eRechnung bestätigt der Empfänger, dass er kein Recht auf Vorsteuerabzug aus dieser Rechnung geltend machen wird. Dadurch erhält die Steuerverwaltung automatisch Informationen über den Status dieser Rechnung und kann die Daten zwischen Aussteller und Empfänger vergleichen.
Das System ermöglicht somit eine schnellere und effizientere Kontrolle der Vorsteuer, reduziert das Risiko einer unrechtmäßigen Umsatzsteueranerkennung und erhöht die Transparenz im Geschäftsverkehr.
Zahlung von eRechnungen und Kontrolle der Zahlungsdynamik
Von besonderer Bedeutung ist die Meldung der Zahlung von eRechnungen.
Der Aussteller muss Daten über die Zahlung für alle eRechnungen übermitteln, bei denen im Element BT-115 (fälliger Zahlungsbetrag) ein positiver Betrag angegeben ist. Eine Rechnung erhält den Status „bezahlt“ erst dann, wenn der gesamte in diesem Feld angegebene Betrag durch die übermittelten Zahlungsdaten beglichen wurde.
Bei Teilzahlungen werden Daten für jeden einzelnen bezahlten Teil übermittelt. Bei Kompensationen oder Forderungsabtretungen erfolgt die Meldung für jede einzelne Rechnung.
Dies ist besonders wichtig für Steuerpflichtige, die das Ist-Besteuerungssystem anwenden, da dadurch eine präzise Verbindung zwischen dem Zeitpunkt der Zahlung und dem Entstehen der Steuerpflicht hergestellt wird.
Behandlung von Anzahlungen
Bei Anzahlungen ist es entscheidend, das Feld BT-115 korrekt zu verstehen.
Wenn für eine erhaltene Anzahlung eine eRechnung ausgestellt wurde und in diesem Feld ein Betrag von 0,00 angegeben ist, besteht keine Verpflichtung zur Meldung der Zahlung. Bei der endgültigen eRechnung kann jedoch eine Verpflichtung entstehen, die Differenz zwischen dem Gesamtbetrag und der bereits geleisteten Anzahlung zu melden.
Dies erfordert eine sorgfältige Abstimmung zwischen den Buchhaltungsunterlagen und dem eReporting-System.
Neue Fristen für Umsatzsteuererklärungen ab 2026
Parallel zur Einführung des eReportings ändern sich auch die Fristen für die Einreichung der Umsatzsteuererklärung (PDV), der PDV-S- und ZP-Formulare. Die neue Frist ist das Ende des laufenden Monats für den vorherigen Monat.
Die Verpflichtung zur Zahlung der Umsatzsteuer bleibt weiterhin bis zum Ende des Monats bestehen.
Gleichzeitig werden bestimmte Formulare, wie beispielsweise OPZ-STAT, abgeschafft, während das eReporting-System zur zentralen Datenquelle für steuerliche Analysen wird. Damit verlagert sich die steuerliche Kontrolle von gelegentlichen Meldungen hin zu einer kontinuierlichen digitalen Überwachung.
FiskAplikacija als Kontrollinstrument
Die FiskAplikacija ermöglicht die Einsicht in fiskalisierte Daten, den Status von Rechnungen (empfangen, bezahlt, abgelehnt) sowie den Abgleich von Daten zwischen Geschäftspartnern.
Der Status „Abweichung“ bedeutet nicht automatisch, dass eine Rechnung steuerlich fehlerhaft ist. Er kann auf technische Unterschiede oder zeitliche Abweichungen bei der Datenverarbeitung hinweisen. Die endgültige Prüfung erfolgt weiterhin im Rahmen der regulären Rechnungsprüfung und internen Kontrolle.
Was das für Unternehmen bedeutet
Die Fiskalisierung 2.0 und das eReporting stellen eine der bedeutendsten Änderungen im kroatischen Steuersystem der letzten Jahre dar. Die Einhaltung der neuen Regeln betrifft nicht mehr nur die korrekte Umsatzsteuerabrechnung, sondern auch die rechtzeitige Datenübermittlung, die technische Bereitschaft der Systeme sowie klar definierte Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens.
Eine rechtzeitige Analyse bestehender Prozesse, Anpassungen der ERP-Systeme und das Testen von Verfahren können operative und steuerliche Risiken erheblich reduzieren.
Wenn Sie nicht sicher sind, wie sich die neuen Regeln auf Ihr Unternehmen, die Umsatzsteuerabrechnung oder interne Abrechnungs- und Zahlungsprozesse auswirken, wenden Sie sich an CONEO Croatia. Unser Team von Steuerexperten unterstützt Sie bei der Risikobewertung, der Anpassung Ihrer Prozesse und der sicheren Umsetzung des neuen regulatorischen Rahmens – damit eReporting zu einem Instrument der Effizienz wird und nicht zu einer zusätzlichen administrativen Belastung.


