Das kroatische Parlament hat Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über offene Investmentfonds mit öffentlichem Angebot verabschiedet, wodurch der nationale Regulierungsrahmen mit dem EU-Rechtsbestand und internationalen Standards in Einklang gebracht wird. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit von Finanzinstituten zu erhöhen und den Anlegerschutz zu stärken.
Hauptgründe für die Änderungen
Der Hauptgrund für die Einführung der Änderungen ist die Anpassung des kroatischen Rechts an die Verordnung über digitale operationelle Widerstandsfähigkeit für den Finanzsektor (DORA) sowie die Angleichung an die Rechtsinstrumente der OECD. Die Einführung dieser Änderungen ermöglicht einen besseren Schutz des Finanzmarktes, erhöht die digitale Widerstandsfähigkeit von Investmentfonds und trägt zur Stabilität des Geschäftsbetriebs bei.
Darüber hinaus umfassen die Änderungen Verbesserungen in der Regulierung der Kapitalmarktteilnehmer, mit besonderem Fokus auf den Anlegerschutz. Der neue Regulierungsrahmen sorgt für mehr Transparenz im Betrieb von Investmentfonds und erhöht die Sicherheit von Finanztransaktionen.
Änderungen in der Rolle der Depotbanken
Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Tätigkeit von Depotbanken. Nach den neuen Änderungen können diese Aufgaben nun auch von Investmentgesellschaften aus Kroatien sowie von Niederlassungen von Investmentgesellschaften aus anderen EU-Mitgliedstaaten übernommen werden. Diese Änderung erweitert die Geschäftsmöglichkeiten und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Finanzmarkt.
Auswirkungen auf den Finanzsektor und Anleger
Die Umsetzung dieser Änderungen trägt zur Stärkung des regulatorischen Rahmens bei, verbessert die digitale Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors und erhöht die Sicherheit der Anleger. Besonderes Augenmerk wird auf den Schutz der Kleinanleger gelegt, die die Hauptnutzer offener Investmentfonds mit öffentlichem Angebot sind.
Der neue gesetzliche Rahmen stellt die Einhaltung der EU-Standards sicher und verbessert die digitale Widerstandsfähigkeit von Finanzinstituten gemäß der DORA-Verordnung. Dies ermöglicht eine bessere Risikokontrolle und erhöht die Sicherheit des Geschäftsbetriebs aller Akteure auf dem Kapitalmarkt.
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