Hände auf einer Laptop-Tastatur mit digitalen Diagrammen und Analysen, die Fiskalisierung und eRechnungen darstellen.

Fiskalisierung 2.0 und Pflicht zu eRechnungen – Praktischer Leitfaden für Unternehmer

Im Rahmen des nationalen Wiederaufbau- und Resilienzplans 2021–2026 (NRRP) unternimmt die Republik Kroatien eine umfassende digitale Transformation ihres Steuersystems. Eine der bedeutendsten Reformmaßnahmen ist die Einführung eines neuen Fiskalisierungssystems – der sogenannten Fiskalisierung 2.0. Dabei handelt es sich um ein strategisches Projekt des Finanzministeriums – Steuerverwaltung, das durch die verpflichtende Ausstellung und Fiskalisierung von E-Rechnungen tiefgreifende Veränderungen im täglichen Geschäftsbetrieb nahezu aller Unternehmen mit sich bringt.

Ab dem 1. Januar 2026 sind alle umsatzsteuerpflichtigen Steuerzahler verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen und zu empfangen. Ab 2027 wird diese Verpflichtung auch auf alle übrigen Wirtschaftsteilnehmer (einschließlich Einzelunternehmer, Familienbetriebe, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen) ausgeweitet – auch wenn sie nicht im Mehrwertsteuersystem erfasst sind.

Dies markiert den Beginn der zweiten Phase der Fiskalisierung, die nicht nur Bartransaktionen, sondern auch alle unbaren Zahlungen umfasst und die Fiskalisierung damit universell anwendbar macht – unabhängig von der jeweiligen Zahlungsart.

Das neue Fiskalisierungsgesetz und sein Anwendungsbereich

Das neue Fiskalisierungsgesetz, dessen vollständige Umsetzung für den 1. Januar 2026 vorgesehen ist, unterscheidet zwischen zwei Arten der Fiskalisierung: der Fiskalisierung von Belegen im Endverbrauch (B2C) sowie der Fiskalisierung von E-Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) und zwischen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen (B2G).

Im Gegensatz zum bisherigen System, das nur Barzahlungen umfasste, führt die Fiskalisierung 2.0 die Verpflichtung ein, auch Transaktionen, die über Bankkonten, Karten oder andere unbare Zahlungsmittel abgewickelt werden, zu fiskalisieren.

Ziel des neuen Systems ist es, der Steuerverwaltung einen zeitnahen, strukturierten und automatisierten Einblick in sämtliche Geschäftstransaktionen zu ermöglichen. Dadurch wird der Spielraum für Steuerbetrug erheblich reduziert, Steuerprüfungen werden beschleunigt, und die Transparenz der Geschäftstätigkeit wird deutlich erhöht.

Technische Umsetzung und Auswahl eines Informationsvermittlers

Im Zentrum der neuen Fiskalisierung 2.0-Architektur steht die verpflichtende Nutzung eines Informationsvermittlers oder – für kleinere Unternehmen außerhalb des Mehrwertsteuersystems – die Möglichkeit, die kostenlose MikroeRechnung-Anwendung zu verwenden. Informationsvermittler sind für die Übermittlung, den Empfang und die Fiskalisierung von E-Rechnungen über das ePorezna-System verantwortlich, und ihre Registrierung im Metadaten-Dienstverzeichnis (AMS) ist eine technische Voraussetzung für die Teilnahme am System.

Steuerpflichtige müssen ihren gewählten Vermittler über die FiskApplikation-Plattform in das AMS eintragen und sicherstellen, dass alle Rechnungen den Vorgaben der Klassifikation der Produkte nach Tätigkeiten 2025 (KPD 2025) entsprechen. Dadurch wird eine eindeutige Identifizierung der Lieferungen im Fiskalisierungssystem sowie deren automatische Verknüpfung mit den Mehrwertsteuerformularen ermöglicht.

Digitale Mehrwertsteuererklärung und Abschaffung von Papierformularen

Das System der E-Rechnungsfiskalisierung ist eng mit der Digitalisierung der Mehrwertsteuererklärung verknüpft. Die meisten für die Mehrwertsteuerformulare erforderlichen Daten (wie Rechnungsnummer, Datum, Lieferung, Wert, KPD-Code usw.) werden automatisch aus dem Fiskalisierungssystem übernommen, während der Steuerpflichtige nur jene Informationen ergänzen muss, die nicht bereits erfasst sind.

Dieser Ansatz sieht außerdem die Abschaffung mehrerer bisheriger Formulare vor, darunter:

  • das Eingangs- und Ausgangsbuch (URA und IRA),
  • das Formular OPZ-STAT-1, sowie
  • das Formular DONH für Mieten und Honorare.

Damit wird der Geschäftsbetrieb für Unternehmer erheblich vereinfacht und die administrative Belastung deutlich reduziert. Das Finanzministerium schätzt das Einsparpotenzial auf rund 120 Millionen Euro pro Jahr.

Sonderfälle und Ausnahmen

Gemäß Artikel 38 des Fiskalisierungsgesetzes gilt die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen ausschließlich für Lieferungen, deren Ort der Besteuerung in der Republik Kroatien liegt. Das bedeutet, dass die Verpflichtung nicht gilt für:

  • Transaktionen mit Unternehmen, die ihren Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern haben,
  • Betriebsstätten ausländischer Steuerpflichtiger in Kroatien, sowie
  • Transaktionen, die nicht der Mehrwertsteuerpflicht gemäß dem Mehrwertsteuergesetz unterliegen.

Darüber hinaus sind Vermieter, die umsatzsteuerpflichtig und einkommensteuerpflichtig sind, verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen und zu fiskalisieren, während Vermieter außerhalb des Mehrwertsteuersystems oder solche, die pauschal besteuert werden, von dieser Verpflichtung ausgenommen bleiben.

Fristen und empfohlene Schritte für Unternehmer

Ab dem 1. September 2025 steht das Testen des E-Rechnungs-Fiskalisierungssystems allen interessierten Unternehmen und Informationsvermittlern zur Verfügung. Die Steuerverwaltung hat dazu technische Dokumentationen, Benutzerhandbücher sowie Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Anwendungen MIKROeRechnung und FISK veröffentlicht.

Zur optimalen Vorbereitung wird empfohlen:

  • sich mit der Buchhaltung über die Wahl des Informationsvermittlers abzustimmen,
  • die internen Systeme (ERP, CRM, Abrechnung) an die geforderten Formate und Datenstrukturen anzupassen,
  • alle Produkte und Dienstleistungen gemäß der KPD 2025 zu registrieren,
  • Betriebsstätten zu erfassen und zu kennzeichnen,
  • die erforderlichen Hinweisschilder in den Geschäftsräumen anzubringen, und
  • den Versand und Empfang von E-Rechnungen bis Ende 2025 zu testen.

In Wissen und rechtzeitige Anpassung investieren

Die Fiskalisierung 2.0 ist nicht nur eine formale gesetzliche Verpflichtung, sondern stellt einen entscheidenden Schritt zur vollständigen Digitalisierung der Finanzprozesse dar. Durch vorausschauende Planung und rechtzeitige Umsetzung können Unternehmer betriebliche Schwierigkeiten vermeiden, steuerliche Compliance sicherstellen und eine langfristige administrative sowie finanzielle Effizienz erreichen.

Für weitere Informationen, Beratung oder technische Unterstützung im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Anpassung Ihres Unternehmens an das neue Fiskalisierungsgesetz können Sie sich gerne an uns wenden. CONEO Kroatien steht Ihnen als zuverlässiger Partner bei Ihrem Übergang zur Fiskalisierung 2.0 zur Seite.

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