Seit dem 1. August 2025 sind bedeutende Änderungen des Gesetzes über die obligatorische Krankenversicherung in Kraft getreten. Sie bringen höhere Krankengeldzahlungen und vereinfachte Verwaltungsverfahren mit sich. Diese Änderungen gewährleisten eine größere finanzielle Sicherheit für Versicherte während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit.
Änderungen, die durch die Gesetzesänderung eingeführt wurden
Nach den neuen Vorschriften wurde die monatliche Mindestvergütung im Krankheitsfall von 110,36 € auf 353,15 € erhöht, während die Höchstvergütung von 565,04 € auf 995,45 € gestiegen ist.
Versicherte haben nun Anspruch auf 100 % der Bemessungsgrundlage für die Pflege eines Kindes unter sieben Jahren, anstatt wie bisher nur bis zum dritten Lebensjahr.
Ebenfalls wurde ein neues Recht auf die Erstattung von Fahrtkosten zu medizinischen Zwecken eingeführt, berechnet mit 0,025 % der Haushaltsgrundlage pro Kilometer.
Darüber hinaus wurde der Personenkreis, der von der Pflicht zur vierteljährlichen Meldung bei der kroatischen Krankenversicherung (HZZO) befreit ist, erweitert – was die bürokratische Belastung für Versicherte deutlich verringert.
Diese Erhöhungen gelten sowohl für Krankheitsfälle, die vor dem 1. August 2025 begonnen haben und noch andauern, als auch für alle, die nach diesem Datum eröffnet wurden. Dadurch erhalten auch Personen mit längerer Arbeitsunfähigkeit höhere Leistungen, was zur finanziellen Stabilität während der Genesung beiträgt.
Voraussetzungen für die Auszahlung von Leistungen und Unterstützungen
Krankengeld und Elternleistungen werden abhängig vom Versicherungsstatus und der bisherigen Versicherungsdauer ausgezahlt:
- Für den Anspruch auf Krankengeld ist eine Versicherungsdauer von mindestens 9 durchgehenden Monaten oder 12 Monaten mit Unterbrechungen in den letzten zwei Jahren erforderlich.
- Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, beträgt das Krankengeld 25 % der Haushaltsgrundlage (110,36 €) für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
- Für Mutterschafts- und Elternleistungen sind mindestens 6 durchgehende Monate oder 9 Monate mit Unterbrechungen innerhalb der letzten zwei Jahre erforderlich.
- Wird diese Bedingung nicht erfüllt, beträgt die Leistung 159 % der Haushaltsgrundlage (701,89 €) während der gesamten Bezugsdauer.
- Wenn nur ein Gehalt oder kein Gehalt ausgezahlt wurde, wird die Bemessungsgrundlage auf das Minimum (683,24 €) festgelegt.
Höhe der Leistung, die von der Kroatischen Krankenversicherung (HZZO) übernommen wird
Erfüllt die versicherte Person die Voraussetzungen der Vorversicherung, wird das Krankengeld nach folgenden Regeln gezahlt:
- 70 % der Bemessungsgrundlage für die ersten sechs Kalendermonate ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit (Art. 55 des Gesetzes über die Krankenversicherung)
- 80 % der Bemessungsgrundlage vom siebten bis zum Ende des achtzehnten Monats ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit
- 50 % der zuletzt ausgezahlten Entgeltleistung nach Ablauf des achtzehnten Monats ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit (Art. 52 des Gesetzes über die Krankenversicherung)
Die Leistung wird nicht auf 50 % reduziert im Falle der Behandlung bösartiger Erkrankungen, der Pflege eines an Krebs erkrankten Kindes, bei Hämodialyse oder Peritonealdialyse sowie bei Organ- und Gewebespende bzw. -transplantation.
Wenn die Voraussetzung der Vorversicherung nicht erfüllt ist, beträgt das Krankengeld 25 % der Haushaltsgrundlage (110,36 €) für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
Sonderfälle mit Anspruch auf 100 % der Leistung
Für bestimmte Situationen gelten besondere Regelungen. In diesen Fällen beträgt die Leistung 100 % der Bemessungsgrundlage, mit einem maximalen Betrag von 995,45 € pro Monat. Dazu gehören: Schwangere und Wöchnerinnen, Personen, die ein krankes Kind unter sieben Jahren pflegen, Lebendspender von Gewebe und Organen zugunsten einer anderen Person und Personen in Isolation als Keimträger.
Wichtig: Die Leistung wird nur gezahlt, wenn die versicherte Person die Voraussetzungen der Vorversicherung erfüllt.
Weitere Änderungen des Gesetzes über die obligatorische Krankenversicherung
Die Gesetzesänderungen beinhalten außerdem:
- Bestimmungen zur Pflicht des persönlichen Erscheinens beim HZZO für Versicherte mit festgestelltem Arbeitslosenstatus
- Erhöhung der Mindest- und Höchstbeträge der Vergütung, einschließlich der Vergütung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Infektionsausbrüchen, die aus dem Staatshaushalt finanziert wird
- Anspruch der Versicherten auf Kostenerstattung für Transportkosten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Diese Änderungen vereinfachen die Verwaltungsverfahren zusätzlich und bieten einen erweiterten Schutz für die Versicherten.
Wie kann Ihnen CONEO Kroatien helfen?
Die Erhöhung der Krankengeldleistungen ist ein bedeutender Schritt zur Stärkung der sozialen Sicherheit der Versicherten in Kroatien. Die neuen Regelungen bieten eine bessere finanzielle Unterstützung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und verbessern somit die Lebensqualität während der Genesung.
Wenn Sie erfahren möchten, wie sich diese Änderungen konkret auf Ihr Unternehmen oder Ihre Mitarbeiter auswirken, kontaktieren Sie CONEO Kroatien. Unser Expertenteam hilft Ihnen dabei, sich gut vorzubereiten und alle Vorteile der neuen Vorschriften bestmöglich zu nutzen.