{"id":10767,"date":"2025-09-09T20:02:02","date_gmt":"2025-09-09T20:02:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.coneo.hr\/?p=10767"},"modified":"2025-09-09T20:02:02","modified_gmt":"2025-09-09T20:02:02","slug":"krankenstand-nach-neuen-regeln-deutlich-hoehere-verguetungen-ab-dem-1-august-2025","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.coneo.hr\/de\/blog\/aktuellen\/krankenstand-nach-neuen-regeln-deutlich-hoehere-verguetungen-ab-dem-1-august-2025\/","title":{"rendered":"Krankenstand nach neuen Regeln: Deutlich h\u00f6here Verg\u00fctungen ab dem 1. August 2025"},"content":{"rendered":"\n

Seit dem 1. August 2025 sind bedeutende \u00c4nderungen des Gesetzes \u00fcber die obligatorische Krankenversicherung in Kraft getreten. Sie bringen h\u00f6here Krankengeldzahlungen und vereinfachte Verwaltungsverfahren mit sich. Diese \u00c4nderungen gew\u00e4hrleisten eine gr\u00f6\u00dfere finanzielle Sicherheit f\u00fcr Versicherte w\u00e4hrend einer vor\u00fcbergehenden Arbeitsunf\u00e4higkeit.<\/p>\n\n\n\n

\u00c4nderungen, die durch die Gesetzes\u00e4nderung eingef\u00fchrt wurden<\/h2>\n\n\n\n

Nach den neuen Vorschriften wurde die monatliche Mindestverg\u00fctung im Krankheitsfall<\/strong> von 110,36\u202f\u20ac auf 353,15\u202f\u20ac erh\u00f6ht, w\u00e4hrend die H\u00f6chstverg\u00fctung von 565,04\u202f\u20ac auf 995,45\u202f\u20ac gestiegen ist.<\/p>\n\n\n\n

Versicherte haben nun Anspruch auf 100\u202f% der Bemessungsgrundlage f\u00fcr die Pflege eines Kindes unter sieben Jahren, anstatt wie bisher nur bis zum dritten Lebensjahr.<\/p>\n\n\n\n

Ebenfalls wurde ein neues Recht auf die Erstattung von Fahrtkosten zu medizinischen Zwecken eingef\u00fchrt, berechnet mit 0,025\u202f% der Haushaltsgrundlage pro Kilometer.<\/p>\n\n\n\n

Dar\u00fcber hinaus wurde der Personenkreis, der von der Pflicht zur viertelj\u00e4hrlichen Meldung bei der kroatischen Krankenversicherung (HZZO) befreit ist, erweitert \u2013 was die b\u00fcrokratische Belastung f\u00fcr Versicherte deutlich verringert.<\/p>\n\n\n\n

Diese Erh\u00f6hungen gelten sowohl f\u00fcr Krankheitsf\u00e4lle, die vor dem 1. August 2025 begonnen haben und noch andauern, als auch f\u00fcr alle, die nach diesem Datum er\u00f6ffnet wurden. Dadurch erhalten auch Personen mit l\u00e4ngerer Arbeitsunf\u00e4higkeit h\u00f6here Leistungen, was zur finanziellen Stabilit\u00e4t w\u00e4hrend der Genesung beitr\u00e4gt.<\/p>\n\n\n\n

Voraussetzungen f\u00fcr die Auszahlung von Leistungen und Unterst\u00fctzungen<\/h2>\n\n\n\n

Krankengeld und Elternleistungen werden abh\u00e4ngig vom Versicherungsstatus und der bisherigen Versicherungsdauer ausgezahlt:<\/p>\n\n\n\n