{"id":10815,"date":"2025-10-06T11:22:31","date_gmt":"2025-10-06T11:22:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.coneo.hr\/?p=10815"},"modified":"2025-10-06T11:22:32","modified_gmt":"2025-10-06T11:22:32","slug":"fiskalisierung-2-0-und-pflicht-zu-erechnungen-praktischer-leitfaden-fuer-unternehmer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.coneo.hr\/de\/blog\/aktuellen\/fiskalisierung-2-0-und-pflicht-zu-erechnungen-praktischer-leitfaden-fuer-unternehmer\/","title":{"rendered":"Fiskalisierung 2.0 und Pflicht zu eRechnungen \u2013 Praktischer Leitfaden f\u00fcr Unternehmer"},"content":{"rendered":"\n

Im Rahmen des nationalen Wiederaufbau- und Resilienzplans 2021\u20132026 (NRRP) unternimmt die Republik Kroatien eine umfassende digitale Transformation ihres Steuersystems. Eine der bedeutendsten Reformma\u00dfnahmen ist die Einf\u00fchrung eines neuen Fiskalisierungssystems \u2013 der sogenannten Fiskalisierung 2.0. Dabei handelt es sich um ein strategisches Projekt des Finanzministeriums \u2013 Steuerverwaltung, das durch die verpflichtende Ausstellung und Fiskalisierung von E-Rechnungen tiefgreifende Ver\u00e4nderungen im t\u00e4glichen Gesch\u00e4ftsbetrieb nahezu aller Unternehmen mit sich bringt.<\/p>\n\n\n\n

Ab dem 1. Januar 2026 sind alle umsatzsteuerpflichtigen Steuerzahler verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen und zu empfangen. Ab 2027 wird diese Verpflichtung auch auf alle \u00fcbrigen Wirtschaftsteilnehmer (einschlie\u00dflich Einzelunternehmer, Familienbetriebe, gemeinn\u00fctzige Organisationen und \u00f6ffentliche Einrichtungen) ausgeweitet \u2013 auch wenn sie nicht im Mehrwertsteuersystem erfasst sind.<\/p>\n\n\n\n

Dies markiert den Beginn der zweiten Phase der Fiskalisierung, die nicht nur Bartransaktionen, sondern auch alle unbaren Zahlungen umfasst und die Fiskalisierung damit universell anwendbar macht \u2013 unabh\u00e4ngig von der jeweiligen Zahlungsart.<\/p>\n\n\n\n

Das neue Fiskalisierungsgesetz und sein Anwendungsbereich<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Das neue Fiskalisierungsgesetz, dessen vollst\u00e4ndige Umsetzung f\u00fcr den 1. Januar 2026 vorgesehen ist, unterscheidet zwischen zwei Arten der Fiskalisierung: der Fiskalisierung von Belegen im Endverbrauch (B2C) sowie der Fiskalisierung von E-Rechnungen im Gesch\u00e4ftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) und zwischen Unternehmen und \u00f6ffentlichen Einrichtungen (B2G).<\/p>\n\n\n\n

Im Gegensatz zum bisherigen System, das nur Barzahlungen umfasste, f\u00fchrt die Fiskalisierung 2.0 die Verpflichtung ein, auch Transaktionen, die \u00fcber Bankkonten, Karten oder andere unbare Zahlungsmittel abgewickelt werden, zu fiskalisieren.<\/p>\n\n\n\n

Ziel des neuen Systems ist es, der Steuerverwaltung einen zeitnahen, strukturierten und automatisierten Einblick in s\u00e4mtliche Gesch\u00e4ftstransaktionen zu erm\u00f6glichen. Dadurch wird der Spielraum f\u00fcr Steuerbetrug erheblich reduziert, Steuerpr\u00fcfungen werden beschleunigt, und die Transparenz der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit wird deutlich erh\u00f6ht.<\/p>\n\n\n\n

Technische Umsetzung und Auswahl eines Informationsvermittlers<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Im Zentrum der neuen Fiskalisierung 2.0-Architektur steht die verpflichtende Nutzung eines Informationsvermittlers oder \u2013 f\u00fcr kleinere Unternehmen au\u00dferhalb des Mehrwertsteuersystems \u2013 die M\u00f6glichkeit, die kostenlose MikroeRechnung-Anwendung zu verwenden. Informationsvermittler sind f\u00fcr die \u00dcbermittlung, den Empfang und die Fiskalisierung von E-Rechnungen \u00fcber das ePorezna-System verantwortlich, und ihre Registrierung im Metadaten-Dienstverzeichnis (AMS) ist eine technische Voraussetzung f\u00fcr die Teilnahme am System.<\/p>\n\n\n\n

Steuerpflichtige m\u00fcssen ihren gew\u00e4hlten Vermittler \u00fcber die FiskApplikation-Plattform in das AMS eintragen und sicherstellen, dass alle Rechnungen den Vorgaben der Klassifikation der Produkte nach T\u00e4tigkeiten 2025 (KPD 2025) entsprechen. Dadurch wird eine eindeutige Identifizierung der Lieferungen im Fiskalisierungssystem sowie deren automatische Verkn\u00fcpfung mit den Mehrwertsteuerformularen erm\u00f6glicht.<\/p>\n\n\n\n

Digitale Mehrwertsteuererkl\u00e4rung und Abschaffung von Papierformularen<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Das System der E-Rechnungsfiskalisierung ist eng mit der Digitalisierung der Mehrwertsteuererkl\u00e4rung verkn\u00fcpft. Die meisten f\u00fcr die Mehrwertsteuerformulare erforderlichen Daten (wie Rechnungsnummer, Datum, Lieferung, Wert, KPD-Code usw.) werden automatisch aus dem Fiskalisierungssystem \u00fcbernommen, w\u00e4hrend der Steuerpflichtige nur jene Informationen erg\u00e4nzen muss, die nicht bereits erfasst sind.<\/p>\n\n\n\n

Dieser Ansatz sieht au\u00dferdem die Abschaffung mehrerer bisheriger Formulare vor, darunter:<\/p>\n\n\n\n