Studentin arbeitet an einem Laptop in einem modernen Büro – Symbol für Studentenbeschäftigung 2025.

Studentenjobs 2025 – Höhere Vergütung, Steuerdeckel und wichtige Pflichten

Im Jahr 2025 treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die die Beschäftigung von Studierenden betreffen – darunter eine Erhöhung des Mindeststundenlohns, ein erweiterter persönlicher Freibetrag sowie neue steuerliche Schwellenwerte. Diese Änderungen sind sowohl für Studierende und deren Eltern (die sie als unterhaltsberechtigte Personen geltend machen) als auch für Arbeitgeber, die Studierende über Studentenservices beschäftigen, von Bedeutung.

Mindeststundenlohn für Studierende steigt auf 6,06 Euro

Aufgrund der Erhöhung des Bruttomindestlohns von 840 auf 970 Euro steigt der Mindeststundenlohn für Studierende im Jahr 2025 von 5,25 Euro auf 6,06 Euro – ein Anstieg von etwa 15,5 %. Für Arbeit an Sonn- und Feiertagen, an arbeitsfreien Tagen sowie für Nachtarbeit (von 22:00 bis 06:00 Uhr) erhöht sich der Stundensatz um 50 % von 7,87 Euro auf 9,09 Euro.

Wer hat Anspruch auf studentische Beschäftigung?

Studentische Jobs dürfen ausüben:

  • Studierende mit gültigem Status in einem Bachelor-, Master- oder Spezialstudium,
  • Abiturientinnen und Abiturienten, die sich im Einschreibungsverfahren für ein Studium befinden,
  • Personen, die ihr Studium abgeschlossen haben – bis zu drei Monate nach Studienabschluss,
  • Studierende aus EU- und EWR-Ländern, die innerhalb oder außerhalb Kroatiens studieren und ihren Wohnsitz in Kroatien haben.

Studierende dürfen kein Arbeitsverhältnis, kein Gewerbe oder keine sonstige selbstständige Tätigkeit führen und müssen in Kroatien krankenversichert sein.

Online und E-Verträge vereinfachen die Anstellung

Studierende und Arbeitgeber können Verträge einfach über die Web- und E-Plattformen der Studentendienste abschließen. E-Verträge müssen nicht ausgedruckt werden und erleichtern die Administration erheblich. Mithilfe von Anwendungen wie Certilia können Studierende Dokumente elektronisch unterschreiben.

Zwei Steuergrenzen

Für 2025 gelten folgende Steuergrenzen:

Steuerfreibetrag für Eltern:

  • Bis zu 3.600 Euro Jahreseinkommen kann pro Studierender als unterhaltsberechtigte Person geltend gemacht werden.

Steuerfreier Betrag für Studierende:

  • Bis zu einem Jahreseinkommen in Höhe von 10.800 EURO können Studierende steuerfrei Geld verdienen

Überschreitet ein Studierender die Grenze von 10.800 Euro (bestehend aus 3.600 Euro + dem persönlichen Jahresfreibetrag von 7.200 Euro), unterliegen alle weiteren Einkünfte der Einkommensteuer. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Wohnsitz.

Wichtig: Die Grenzen gelten für das Kalenderjahr, nicht für das akademische Jahr. Bei jeder Auszahlung wird geprüft, wie viel des persönlichen Freibetrags bereits ausgeschöpft wurde.

Wann sollten Eltern Studierende von der Steuerkarte entfernen?

Erzielt ein Studierender mehr als 3.600 Euro im Kalenderjahr, entfällt das Recht der Eltern auf den Steuerfreibetrag. Um Nachzahlungen zu vermeiden, sollten Eltern die Steuerverwaltung rechtzeitig über die Änderung informieren.

Das Ministerium zeigt Entgegenkommen – höhere Quoten und mehr Unterstützung für Studierende

Zusätzlich zu den höheren Stundenlöhnen und Steuerfreibeträgen setzt das Ministerium für Wissenschaft, Bildung und Jugend Maßnahmen um, die die Beschäftigung von Studierenden erleichtern – von der Erhöhung der Quoten bis hin zur Digitalisierung der Prozesse. Diese Änderungen bieten Studierenden mehr Flexibilität und eröffnen Arbeitgebern neue Möglichkeiten für die temporäre Beschäftigung.

Wichtige Hinweise für Studierende und Arbeitgeber

Das Jahr 2025 bringt bedeutende Verbesserungen für studentische Beschäftigung – aber auch Verpflichtungen, die Studierende und Eltern im Blick behalten sollten. Es ist wichtig, die Steuergrenzen zu kennen, den richtigen Zeitpunkt für Anpassungen zu erkennen und alle Vorteile rechtzeitig zu nutzen – ohne das Risiko unerwünschter steuerlicher Konsequenzen.

Coneo Croatia berät Arbeitgeber zu Fragen rund um studentische Beschäftigung, Steuergrenzen und die korrekte Umsetzung gesetzlicher Vorschriften. Kontaktieren Sie uns für Unterstützung bei der praktischen Anwendung der neuen Regelungen!

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