Der Erwerb eines Wasserfahrzeugs über eine Gesellschaft wird oft als steuerlich vorteilhafte Lösung angesehen, doch in der Praxis ist dies nicht immer der Fall. Viele Unternehmer gehen davon aus, dass sämtliche Kosten für Wartung, Liegeplatz, Service oder Abschreibung automatisch steuerlich absetzbar sind. Das kroatische Körperschaftsteuergesetz sieht jedoch sehr klare Bedingungen vor, die erfüllt sein müssen.
Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, werden die Abschreibung und sämtliche mit dem Wasserfahrzeug verbundenen Kosten zu steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen und erhöhen die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer.
Steuerliche Behandlung von Kosten für Wasserfahrzeuge im Unternehmensvermögen
Gemäß Artikel 12, Absätze 16–19 des Körperschaftsteuergesetzes, werden Kosten im Zusammenhang mit Wasserfahrzeugen nicht automatisch als steuerlich abzugsfähige Aufwendungen anerkannt. Damit die Abschreibung und andere mit dem Wasserfahrzeug verbundene Kosten steuerlich absetzbar sind, muss das Fahrzeug der registrierten Geschäftstätigkeit des Unternehmens dienen, und das Unternehmen muss eine vorgeschriebene Umsatzschwelle erreichen.
Mit anderen Worten: Die bloße Tatsache, dass ein Wasserfahrzeug im Anlagevermögen des Unternehmens erfasst ist, reicht nicht aus, damit die Kosten steuerlich anerkannt werden.
Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit
Damit Abschreibungen und damit verbundene Aufwendungen steuerlich anerkannt werden können, muss ein Unternehmen kumulativ zwei zentrale Voraussetzungen erfüllen.
Die erste Voraussetzung betrifft die registrierte Geschäftstätigkeit. Das Unternehmen muss für die Vermietung von Wasserfahrzeugen, den Transport mit Wasserfahrzeugen oder eine andere geeignete Tätigkeit im Zusammenhang mit der gewerblichen Nutzung von Wasserfahrzeugen registriert sein. Das Fahrzeug muss tatsächlich in die regelmäßige Ausübung dieser Tätigkeit eingebunden sein und nicht nur formal in den Geschäftsbüchern erfasst werden.
Die zweite Voraussetzung betrifft das Erreichen eines Mindestumsatzes. Bei Wasserfahrzeugen muss der durch ihre Nutzung im Steuerzeitraum erzielte Umsatz mindestens 7 % des Anschaffungswerts des Fahrzeugs betragen.
Beträgt der Anschaffungswert eines Wasserfahrzeugs beispielsweise 800.000 EUR, müsste das Unternehmen im Steuerzeitraum einen Umsatz von mindestens 56.000 EUR aus dessen Nutzung erzielen. Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, können die Abschreibung und andere mit dem Wasserfahrzeug verbundene Kosten steuerlich abgesetzt werden.
Folgen bei Nichterfüllung der Voraussetzungen
Erfüllt ein Unternehmen in einem Steuerzeitraum die vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht, ist es verpflichtet, seine Bemessungsgrundlage um den Betrag der Abschreibung des Wasserfahrzeugs sowie sämtliche im Zusammenhang mit dessen Nutzung entstandenen Kosten zu erhöhen.
Dazu zählen beispielsweise Kosten für Wartung, Service, Ersatzteile, Versicherung, Liegeplatz, das Aus- und Einwassern des Fahrzeugs, Treibstoff sowie weitere mit der Nutzung des Fahrzeugs verbundene Kosten.
Diese Aufwendungen bleiben in den Geschäftsbüchern erfasst, werden jedoch für die Berechnung der Körperschaftsteuer als steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen behandelt.
Vollständig abgeschriebene Wasserfahrzeuge
Es ist wichtig zu betonen, dass sich diese Regelungen nicht nur auf die Abschreibung beziehen. Ist ein Wasserfahrzeug bereits vollständig abgeschrieben, kann dem Unternehmen dennoch aus dessen Nutzung erheblicher Aufwand entstehen, etwa für Service, Motorwartung, Liegeplatz, Versicherung, Registrierung, Sicherheitsausrüstung, Hebevorrichtungen, Reinigung und andere damit verbundene Kosten.
Auch diese Kosten sind steuerlich nur absetzbar, wenn im laufenden Steuerzeitraum ein Umsatz von mindestens 7 % des Anschaffungswerts des Wasserfahrzeugs erzielt wurde.
Wasserfahrzeuge in gewerblicher Miete oder Leasing
Ist ein Unternehmen nicht Eigentümer des Wasserfahrzeugs, sondern nutzt es im Rahmen einer gewerblichen Miete oder eines Leasingverhältnisses, gilt eine besondere Regel. Mietkosten und alle mit der Nutzung des Fahrzeugs verbundenen Kosten sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn das Unternehmen aus der Nutzung des Wasserfahrzeugs mindestens einen Umsatz in Höhe der Mietkosten erzielt.
Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, wird die Bemessungsgrundlage um die Mietkosten und die damit verbundenen Nutzungskosten des Wasserfahrzeugs erhöht.
Erstes Anschaffungsjahr und Verkaufsjahr
Im ersten Jahr der Anschaffung sowie im Jahr der Veräußerung des Wasserfahrzeugs muss die Umsatzschwelle nicht für das gesamte Jahr betrachtet werden. Gemäß Artikel 22 der Verordnung zum Körperschaftsteuergesetz kann der Mindestumsatz anteilig anhand der Anzahl der Monate ermittelt werden, in denen das Fahrzeug genutzt wurde.
Pflicht zur Buchführung
Ein Steuerpflichtiger, der ein Wasserfahrzeug im Anlagevermögen erfasst hat, ist verpflichtet, für jedes einzelne Fahrzeug eine gesonderte Aufstellung zu führen. Diese Aufstellung muss insbesondere den Anschaffungswert, die aus der Nutzung des Fahrzeugs erzielten Umsätze, die berechnete Abschreibung, alle mit der Nutzung des Fahrzeugs verbundenen Kosten sowie die für die Körperschaftsteuererklärung erforderlichen Daten enthalten.
Diese Aufstellung ist der Körperschaftsteuererklärung zwingend beizufügen.
Bootssteuer
Unabhängig von der steuerlichen Behandlung der Abschreibung und der Nutzungskosten können Eigentümer von Wasserfahrzeugen nach den Vorschriften über lokale Steuern zur Zahlung einer jährlichen Bootssteuer verpflichtet sein.
Steuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer eines Wasserfahrzeugs sind. Die Steuer wird durch Bescheid der zuständigen Steuerbehörde am Ort der Registrierung des Fahrzeugs festgesetzt und ist innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids zu zahlen.
Die Höhe der Jahressteuer richtet sich nicht nach dem Wert des Fahrzeugs, sondern hängt von mehreren Kriterien ab:
- Länge des Fahrzeugs (bei Fahrzeugen über 5 Meter Länge),
- Art des Fahrzeugs (Fahrzeug ohne Kabine, motorbetriebenes Fahrzeug mit Kabine oder segelbetriebenes Fahrzeug mit Kabine und Antrieb),
- Motorleistung in kW.
Die vorgeschriebenen Beträge variieren je nach diesen Kriterien und reichen von einigen zehn Euro für kleinere Fahrzeuge bis zu mehreren hundert Euro für größere Fahrzeuge mit leistungsstärkeren Motoren.
Wichtig ist, dass die jährliche Bootssteuer eine eigenständige Steuerpflicht darstellt und keinen Einfluss auf das Recht hat, Abschreibungen und andere Aufwendungen nach dem Körperschaftsteuergesetz geltend zu machen. Mit anderen Worten: Die Tatsache, dass ein Unternehmen die jährliche Bootssteuer ordnungsgemäß entrichtet, bedeutet nicht automatisch, dass Wartungs-, Abschreibungs- oder Nutzungskosten steuerlich absetzbar sind. Für deren Anerkennung müssen die in Artikel 12 des Körperschaftsteuergesetzes vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sein.
Weitere Informationen zur jährlichen Bootssteuer sind auf der offiziellen Website der Steuerverwaltung verfügbar.
Häufige Fehler in der Praxis
In der Praxis treten am häufigsten Situationen auf, in denen Unternehmen nicht für die entsprechende Tätigkeit registriert sind, den erzielten Umsatz nicht im Verhältnis zur 7-%-Schwelle verfolgen, sämtliche Kosten für Wasserfahrzeuge automatisch als steuerliche Aufwendungen ansetzen oder die vorgeschriebene Aufstellung über Umsätze und Kosten des Fahrzeugs nicht führen.
Solche Fehler können im Rahmen von Betriebsprüfungen zu steuerlichen Korrekturen, einer Erhöhung der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage und zusätzlichen Steuerverpflichtungen führen.
Fazit
Kosten für Wasserfahrzeuge sind nicht automatisch steuerlich absetzbar, nur weil das Fahrzeug im Vermögen des Unternehmens erfasst ist. Damit Abschreibungen und andere Aufwendungen anerkannt werden, müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sein – vor allem die Registrierung für die entsprechende Tätigkeit und die Erzielung eines jährlichen Mindestumsatzes von 7 % des Anschaffungswerts des Fahrzeugs.
Die rechtzeitige Überwachung der erzielten Umsätze, eine ordnungsgemäße Buchführung und die korrekte Anwendung der Steuervorschriften sind entscheidend, um steuerliche Korrekturen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Die Experten von CONEO Croatia können die steuerliche Behandlung Ihres Wasserfahrzeugs analysieren, prüfen, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, und Sie bei der ordnungsgemäßen Erfassung der Kosten sowie der Vorbereitung Ihrer Körperschaftsteuererklärung unterstützen. Kontaktieren Sie uns für eine professionelle steuerliche Beratung.


