Der Verkauf von Aktien, Anteilen an Investmentfonds und anderen Finanzanlagen kann zu realisierten Kapitalgewinnen führen – und damit auch zu einer Steuerpflicht. Viele Steuerpflichtige sind sich nicht sicher, wann Kapitalgewinne besteuert werden, wann eine Pflicht zur Einreichung des JOPPD-Formulars besteht und in welchen Fällen überhaupt keine Steuer anfällt.
Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Regeln, die für die Besteuerung von Kapitalgewinnen in der Republik Kroatien gelten.
Was gilt als Kapitalgewinn?
Ein Kapitalgewinn entsteht, wenn eine natürliche Person durch den Verkauf oder eine andere Form der Veräußerung von Finanzanlagen einen Gewinn erzielt. Am häufigsten handelt es sich dabei um den Verkauf von Aktien, Anteilen an Investmentfonds, Anleihen oder anderen Finanzinstrumenten, die auf dem Kapitalmarkt gehandelt werden.
Die Steuerpflicht entsteht nicht bereits durch den Kauf oder Besitz von Finanzanlagen, sondern erst im Moment ihrer Veräußerung, das heißt durch Verkauf, Tausch oder eine andere Form der Eigentumsübertragung. Dabei ist es wichtig festzustellen, wann die Anlage erworben wurde, wie lange sie sich im Besitz befand und ob ein Kapitalgewinn oder -verlust erzielt wurde.
Gemäß Artikel 70 des Einkommensteuergesetzes betrifft die Kapitalertragsteuer ausschließlich Finanzanlagen, die die gesetzlich vorgeschriebenen Besteuerungsvoraussetzungen erfüllen.
Wann wird die Kapitalertragsteuer fällig?
Die Steuer auf Kapitalgewinne wird mit einem Satz von 12 % erhoben, jedoch nur, wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind.
Das bedeutet: Die Finanzanlage muss veräußert worden sein (verkauft, getauscht oder auf andere Weise übertragen), seit ihrem Erwerb dürfen nicht mehr als zwei Jahre vergangen sein, und der Verkauf muss zu einer positiven Differenz zwischen Anschaffungswert und Verkaufswert geführt haben.
Ist auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt – etwa wenn die Finanzanlage länger als zwei Jahre gehalten wurde oder der Verkauf keinen Gewinn erbracht hat –, entsteht in der Regel keine Steuerpflicht.
Wichtig ist hervorzuheben, dass die Steuer nicht auf den gesamten Verkaufswert der Finanzanlage berechnet wird, sondern ausschließlich auf den erzielten Kapitalgewinn.
Wie wird die Steuerbemessungsgrundlage berechnet?
Die Steuerbemessungsgrundlage entspricht der Differenz zwischen den insgesamt erzielten Kapitalgewinnen und den insgesamt erzielten Kapitalverlusten.
Mit anderen Worten: Alle erzielten Gewinne und Verluste werden miteinander verrechnet, und die Steuer wird nur auf das positive Gesamtergebnis erhoben.
Bei mehrfachen Käufen derselben Art von Finanzanlage kommt die FIFO-Methode (First In – First Out) zur Anwendung. Das bedeutet, dass beim Verkauf angenommen wird, dass zuerst die am längsten gehaltenen Aktien oder Anteile verkauft werden, was die Berechnung des Kapitalgewinns und der Steuerpflicht erheblich beeinflussen kann.
Aus diesem Grund ist es wichtig, über alle Käufe und Verkäufe von Finanzanlagen sorgfältig Buch zu führen.
Wann muss das JOPPD-Formular eingereicht werden?
Wurde im Laufe des Jahres ein steuerpflichtiger Kapitalgewinn erzielt, ist der Steuerpflichtige verpflichtet, die Steuer selbst zu berechnen, die Zahlung zu leisten und das JOPPD-Formular einzureichen.
Für Kapitalgewinne müssen die Steuer und das JOPPD-Formular spätestens bis zum 28. Februar des laufenden Jahres eingereicht werden, und zwar für die im Vorjahr erzielten Kapitalgewinne.
Beim Ausfüllen des JOPPD-Formulars müssen die entsprechenden, in der Einkommensteuerverordnung vorgeschriebenen Codes verwendet werden – für Kapitalgewinne gelten die Codes 1001 und 1006.
Die fristgerechte Einreichung des JOPPD-Formulars ist wichtig, um Verzugszinsen und mögliche Ordnungswidrigkeitssanktionen zu vermeiden.
Wann muss das JOPPD-Formular nicht eingereicht werden?
Es gibt Situationen, in denen trotz eines Verkaufs von Finanzanlagen keine Pflicht zur Einreichung des JOPPD-Formulars besteht.
Dies ist der Fall, wenn im Laufe des Jahres ausschließlich ein Kapitalverlust erzielt wurde, oder wenn die gesamte Steuerschuld weniger als 2,00 Euro beträgt – das heißt, wenn der erzielte Kapitalgewinn 16,70 Euro nicht übersteigt –, sofern dieser über einen inländischen Finanzintermediär erzielt wurde, der die entsprechenden Daten an die Steuerverwaltung übermittelt hat.
In diesen Fällen gilt die Datenübermittlung durch den Finanzintermediär als gültige Meldung, sodass für den Steuerpflichtigen keine weiteren administrativen Pflichten bestehen.
Was ist mit steuerfreien Einkünften?
Auch wenn bestimmte Einkünfte nicht der Besteuerung unterliegen, bedeutet dies nicht immer, dass keine Meldepflicht gegenüber der Steuerverwaltung besteht.
Wurde die Finanzanlage beispielsweise länger als zwei Jahre gehalten oder durch Erbschaft bzw. in anderen gesetzlich vorgesehenen steuerfreien Fällen erworben, fällt zwar keine Steuer an, in bestimmten Situationen besteht jedoch weiterhin die Pflicht zur Einreichung des JOPPD-Formulars unter Verwendung des entsprechenden Codes für steuerfreie Einkünfte.
Aufgrund der unterschiedlichen Regeln, die von der Art des Erwerbs der Finanzanlage abhängen, wird empfohlen, vor Einreichung der Meldung die steuerliche Behandlung des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen.
Besondere Regeln für den Verkauf von Geschäftsanteilen an einer d.o.o. (GmbH)
Für die Veräußerung von Geschäftsanteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung (d.o.o.) sowie an anderen Anteilen, die nicht auf dem Kapitalmarkt übertragbar sind, gelten besondere Regeln.
Im Unterschied zum Verkauf von Aktien oder Investmentfondsanteilen ist beim Verkauf von Geschäftsanteilen an einer d.o.o. keine Einreichung des JOPPD-Formulars erforderlich. Stattdessen muss die Veräußerung innerhalb von acht Tagen nach der Eigentumsübertragung direkt bei der Steuerverwaltung gemeldet werden, woraufhin die Steuerverwaltung einen Bescheid über die festgestellte Steuerschuld erlässt.
Aufgrund der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung wird empfohlen, vor jedem Verkauf von Geschäftsanteilen zu prüfen, welche Regeln auf die jeweilige Transaktion anwendbar sind.
Häufigste Fehler von Steuerpflichtigen
In der Praxis entstehen die meisten Fehler durch eine falsche Auslegung der Zweijahresfrist, eine fehlerhafte Berechnung des Kapitalgewinns oder mangelnde Kenntnis der Regeln zur FIFO-Methode.
Häufig sind auch Fälle, in denen Steuerpflichtige die Einreichung des JOPPD-Formulars versäumen, fälschlicherweise annehmen, die Steuer werde auf den gesamten Verkaufswert der Finanzanlage erhoben, oder die besonderen Regeln für die Übertragung von Geschäftsanteilen an Handelsgesellschaften nicht kennen.
Eine rechtzeitige Analyse jeder Transaktion vor ihrer Durchführung kann helfen, zusätzliche Steuerpflichten, Verzugszinsen und nachträgliche steuerliche Korrekturen zu vermeiden.
Fazit
Die Besteuerung von Kapitalgewinnen ist nicht immer einfach. Die steuerliche Behandlung hängt von der Art der Finanzanlage, dem Zeitpunkt ihres Erwerbs, den erzielten Gewinnen und Verlusten sowie der Art der Meldung an die Steuerverwaltung ab.
Vor dem Verkauf von Aktien, Fonds oder anderen Finanzinstrumenten empfiehlt es sich zu prüfen, ob eine Pflicht zur Steuerberechnung und zur Einreichung des JOPPD-Formulars besteht, um Fehler und unnötige steuerliche Risiken zu vermeiden.
Wenn Sie den Verkauf von Finanzanlagen planen oder sich nicht sicher sind, ob eine Pflicht zur Steuerberechnung und zur Einreichung des JOPPD-Formulars besteht, wenden Sie sich an die Experten von CONEO Croatia. Unser Team bietet Steuerberatung für natürliche und juristische Personen und unterstützt Sie bei der korrekten Anwendung der Steuervorschriften, der Berechnung von Steuerpflichten und der Erstellung der erforderlichen Unterlagen.


