Der Erwerb eines Bootes oder Apartments über eine Gesellschaft (d.o.o. oder j.d.o.o.) kann eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung sein, wenn die Immobilie bzw. das Boot für eine registrierte Geschäftstätigkeit genutzt wird, beispielsweise für Charterdienstleistungen oder die touristische Vermietung. In der Praxis stellt sich jedoch häufig die Frage, ob solche Vermögenswerte auch privat durch Eigentümer, Geschäftsführer oder Mitarbeiter genutzt werden dürfen.
Die Antwort lautet: ja – allerdings unter Beachtung klar definierter steuerlicher Vorschriften.
Die private Nutzung von Betriebsvermögen ist nicht verboten. Wird sie jedoch nicht ordnungsgemäß dokumentiert und steuerlich behandelt, können zusätzliche Steuerpflichten, Umsatzsteuer, Sachbezüge sowie steuerliche Korrekturen im Rahmen einer Betriebsprüfung entstehen.
Wann gilt eine Nutzung als privat?
Als private Nutzung gilt jede Nutzung eines Bootes oder Apartments, die nicht mit der registrierten Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zusammenhängt.
Beispiele hierfür sind:
- der Eigentümer nutzt das Apartment für seinen privaten Urlaub,
- der Geschäftsführer verbringt ein Wochenende ohne geschäftlichen Zweck auf dem Boot,
- ein Mitarbeiter nutzt das Apartment oder Boot, ohne ein marktübliches Entgelt zu zahlen,
- Familienangehörige nutzen das Gesellschaftsvermögen ohne entsprechende Dokumentation.
In all diesen Fällen muss die steuerliche Behandlung der Nutzung geprüft werden.
Muss die Gesellschaft ein marktübliches Entgelt berechnen?
Einer der wichtigsten steuerlichen Grundsätze ist das Fremdvergleichsprinzip.
Nutzt ein Eigentümer, Geschäftsführer oder Mitarbeiter ein Boot oder Apartment für private Zwecke, sollte die Gesellschaft ein Entgelt berechnen, das dem Marktwert einer vergleichbaren Leistung entspricht.
Beispielsweise:
- sollte die Nutzung eines Apartments während der Tourismussaison anhand des marktüblichen Mietpreises für eine vergleichbare Immobilie am jeweiligen Standort bewertet werden,
- sollte die Nutzung eines Bootes anhand des marktüblichen Charterpreises eines vergleichbaren Bootes für denselben Zeitraum bewertet werden.
Wird die private Nutzung eines Bootes oder Apartments nicht ordnungsgemäß dokumentiert oder wird dem Nutzer ein Entgelt berechnet, das nicht dem Marktwert entspricht, kann die kroatische Steuerverwaltung im Rahmen einer Betriebsprüfung eine abweichende steuerliche Behandlung feststellen, die Steuerbemessungsgrundlage korrigieren und die entsprechenden Steuern, Zinsen sowie gegebenenfalls weitere öffentliche Abgaben gemäß der Allgemeinen Abgabenordnung, dem Körperschaftsteuergesetz und den steuerlichen Vorschriften über Sachbezüge festsetzen.
Wann entsteht ein Sachbezug?
Nutzt ein Mitarbeiter oder Geschäftsführer ein Boot oder Apartment unentgeltlich oder gegen ein Entgelt, das unter dem Marktwert liegt, entsteht ein Sachbezug.
Handelt es sich beim Nutzer um einen Arbeitnehmer, gilt dies als Sachlohn. Bei einem Eigentümer handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen in Form eines Sachbezugs. Bei einer anderen Privatperson, beispielsweise einem Familienangehörigen, handelt es sich um sonstige Einkünfte in Form eines Sachbezugs.
Ein solcher Vorteil unterliegt den entsprechenden:
- Einkommensteuern,
- und Sozialversicherungsbeiträgen.
Handelt es sich um einen Gesellschafter, der nicht bei der Gesellschaft beschäftigt ist, kann die steuerliche Behandlung je nach den konkreten Umständen und dem Status des Nutzers abweichen.
Was gilt für die Umsatzsteuer?
Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen muss die steuerliche Behandlung der privaten Nutzung eines als Gesellschaftsvermögen erfassten Bootes oder Apartments gesondert geprüft werden, insbesondere aus umsatzsteuerlicher Sicht.
Wird Betriebsvermögen für private Zwecke von Eigentümern, Geschäftsführern, Mitarbeitern oder anderen Personen genutzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Umsatzsteuerpflicht entstehen. Die steuerliche Behandlung hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere:
- von der Art des Erwerbs des Vermögenswerts,
- davon, ob beim Erwerb ein Vorsteuerabzug vorgenommen wurde,
- vom Umfang und von der Art der geschäftlichen und privaten Nutzung,
- davon, ob für die private Nutzung ein Entgelt erhoben wird und ob dieses dem Marktwert entspricht.
In der Praxis kommt es häufig vor, dass Betriebsvermögen oder Boote unentgeltlich für private Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Teilweise wird davon ausgegangen, dass aufgrund des fehlenden Entgelts auch keine Umsatzsteuer anfällt. Diese Annahme ist jedoch nicht korrekt. Auch wenn ein Vermögenswert oder Boot unentgeltlich privat genutzt wird, kann Umsatzsteuer anfallen, sofern beim Erwerb die Vorsteuer vollständig oder teilweise abgezogen wurde.
Diese Regelungen ergeben sich aus dem kroatischen Umsatzsteuergesetz, insbesondere aus den Vorschriften über entgeltliche Lieferungen und sonstige Leistungen sowie diesen gleichgestellte Vorgänge für private Zwecke. Insbesondere die Artikel 7 und 8 des Umsatzsteuergesetzes regeln, wann die private Nutzung von Betriebsvermögen als steuerpflichtiger Umsatz gilt.
Beeinflusst die private Nutzung die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten?
Ist ein Boot oder Apartment als Anlagevermögen der Gesellschaft erfasst und wird es für private Zwecke genutzt, sind die Abschreibungen und die mit der privaten Nutzung verbundenen Kosten steuerlich nicht abzugsfähig.
Besondere Regelungen für gewerblich genutzte Boote
Wird ein Boot für eine wirtschaftliche Tätigkeit genutzt, verlangen die steuerlichen und regulatorischen Vorschriften die ordnungsgemäße Erfüllung verschiedener Verwaltungs- und Dokumentationspflichten. Die Art der Nutzung des Bootes wirkt sich unmittelbar auf dessen steuerliche Behandlung sowie auf die Abzugsfähigkeit der damit verbundenen Betriebskosten aus.
Je nach Einzelfall ist insbesondere Folgendes zu beachten:
- Registrierung des Bootes für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit,
- ordnungsgemäße Dokumentation der geschäftlichen und privaten Nutzung,
- Abschluss entsprechender Miet- oder Nutzungsverträge, sofern erforderlich,
- Ausstellung von Rechnungen gemäß den steuerlichen Vorschriften,
- Führung und Aufbewahrung der vorgeschriebenen Unterlagen, die Gegenstand einer Prüfung durch die zuständigen Behörden sein können.
Wird ein für wirtschaftliche Tätigkeiten registriertes Boot ohne entsprechende Dokumentation oder unter Verstoß gegen die geltenden Vorschriften privat genutzt, können im Rahmen einer steuerlichen oder sonstigen behördlichen Prüfung zusätzliche Steuerverpflichtungen, die Nichtanerkennung bestimmter steuerlicher Vorteile sowie weitere Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.
Häufige Fehler von Unternehmern
In der Praxis treten insbesondere folgende Fehler auf:
- Erwerb eines Bootes oder Apartments über eine Gesellschaft ausschließlich zur privaten Nutzung,
- private Nutzung ohne entsprechende Umsatzsteuerabrechnung,
- fehlende Versteuerung von Sachbezügen,
- fehlerhafte Dokumentation der Nutzung des Vermögens,
- steuerliche Geltendmachung sämtlicher Kosten ohne Prüfung der Voraussetzungen des Körperschaftsteuergesetzes,
- fehlende oder unzureichende Dokumentation und Aufzeichnungen.
Solche Sachverhalte führen bei Betriebsprüfungen häufig zu zusätzlichen Steuer-, Sozialversicherungs- und Umsatzsteuerbelastungen sowie zu weiteren steuerlichen Korrekturen.
Fazit
Die private Nutzung eines firmeneigenen Bootes oder Apartments ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch eine korrekte steuerliche Planung und eine ordnungsgemäße Dokumentation aller relevanten Geschäftsvorgänge.
Eine fehlerhafte Behandlung der privaten Nutzung kann zu zusätzlichen Umsatzsteuerverpflichtungen, steuerpflichtigen Sachbezügen, einer Erhöhung der Steuerbemessungsgrundlage und weiteren steuerlichen Belastungen führen. Daher empfiehlt es sich, die steuerlichen und buchhalterischen Folgen bereits vor dem Erwerb oder der privaten Nutzung solcher Vermögenswerte zu prüfen.
Wenn Sie den Erwerb eines Bootes oder Apartments über eine Gesellschaft planen oder solche Vermögenswerte bereits sowohl geschäftlich als auch privat nutzen, wenden Sie sich an CONEO Croatia. Unser Team analysiert die steuerliche Behandlung Ihrer individuellen Situation, unterstützt Sie bei der ordnungsgemäßen Dokumentation und Erfassung der Nutzung und hilft Ihnen, die Einhaltung der steuerlichen und buchhalterischen Vorschriften sicherzustellen.


