Das Finanzministerium hat den Entwurf des Gesetzesvorschlags zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes veröffentlicht, und dieser bringt eine, aber sehr bedeutende Neuerung mit sich. Wenn Ihr Unternehmen 2026 besser gewirtschaftet hat als in den vorangegangenen drei Jahren, ist es an der Zeit, diesen Entwurf genauer zu prüfen. Im Folgenden geben wir einen Überblick über das, was bisher bekannt ist, und, noch wichtiger, was Sie bereits jetzt tun sollten.
Worum geht es eigentlich?
Im Rahmen der Maßnahmen der Antiinflationspolitik, die die Regierung am 28. Mai 2026 vorgestellt hat, hat das Finanzministerium den Entwurf des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Körperschaftsteuergesetzes in die öffentliche Konsultation gegeben. Die Konsultation lief vom 31. Juli bis zum 30. August 2026.
Im Unterschied zu den übrigen Steueränderungen aus demselben Paket — die Pauschalgewerbetreibende, Rentner und das Mehrwertsteuersystem betreffen und erst am 1. Januar 2027 in Kraft treten — geht diese Maßnahme schneller vor und greift tiefer. Das Gesetz würde bereits am achten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt (Narodne novine) in Kraft treten, mit Anwendung auf das gesamte Geschäftsjahr 2026. Mit anderen Worten: rückwirkend, und zwar sofort.
Was genau ändert sich im Gesetz?
Das Körperschaftsteuergesetz behält die bestehenden Sätze von 10% und 18% bei — sie wandern vom bisherigen Art. 28 in den neuen Art. 27a. An ihre Stelle tritt eine völlig neue Bestimmung: die Steuer auf übermäßige Gewinnmargen, mit einem Satz von sage und schreibe 50%.
Die Regierung ist sich über ihre Motive im Klaren: Es handelt sich nicht um eine Maßnahme zur Haushaltsauffüllung, sondern um einen Versuch, ungerechtfertigte Preiserhöhungen in einer Zeit erhöhten Inflationsdrucks zu verhindern.
Wer ist im Risikobereich?
Die Maßnahme betrifft ausschließlich Unternehmer, die gleichzeitig beide folgenden Bedingungen erfüllen:
- nach dem Rechnungslegungsgesetz gelten sie 2026 als mittleres oder großes Unternehmen (Kriterien: Nettoeinnahmen, Vermögenswerte, Anzahl der Beschäftigten), und
- mehr als 50% der Gesamteinnahmen werden auf dem Gebiet Kroatiens erzielt.
Gute Nachricht für neu gegründete Unternehmen: Wenn Sie 2026 Ihre erste Körperschaftsteuererklärung einreichen, betrifft Sie diese Maßnahme nicht. Schlechte Nachricht für jene, die durch Abspaltung oder Teilung eines bestehenden Unternehmens entstanden sind — auf sie erstreckt sich die Ausnahme nicht. Für Unternehmen, die Statusänderungen durchlaufen oder ihren Steuerzeitraum ändern, kündigt der Entwurf Sonderregelungen an; Details werden in der künftigen Verordnung (Pravilnik) erwartet.
Wie wird die „übermäßige“ Marge berechnet?
Dies ist der Teil, der Ihre volle Aufmerksamkeit verdient, denn die Berechnung ist alles andere als trivial.
Ihre Gewinnmarge für 2026 wird mit dem Durchschnitt der Margen aus 2023, 2024 und 2025 verglichen. Wurde Gewinn nur in zwei der drei Jahre erzielt, wird das Jahr mit der höheren Marge herangezogen — eine für Sie günstigere Lösung. Für den Fall, dass in keinem der drei Jahre Gewinn erzielt wurde, schreibt der Entwurf derzeit keine Berechnungsmethodik vor; dies wird voraussichtlich erst die künftige Verordnung regeln.
Übersteigt die Marge 2026 diesen Durchschnitt um mehr als 15%, wird die Differenz besteuert. Hier verbirgt sich allerdings eine unangenehme Unklarheit: Der Text des Entwurfs kann auf zwei Arten gelesen werden — entweder wird der Durchschnitt mit 1,15 multipliziert (mildere Variante), oder es werden ihm einfach 15 Prozentpunkte hinzugefügt (deutlich strengere Variante). Bei einer durchschnittlichen Marge von 8% ist der Unterschied zwischen diesen beiden Auslegungen enorm: eine Schwelle von 9,2% gegenüber einer Schwelle von 23%. Wir erwarten, dass die künftige Verordnung dies klären wird, aber bis dahin empfehlen wir, beide Szenarien in Ihre Projektionen einzubeziehen.
Auf die Differenz über der Schwelle wird ein Satz von 50% angewendet, mit einer Ermäßigung, damit derselbe Gewinnanteil nicht doppelt besteuert wird.
Was zählt NICHT zur Marge?
Nicht jeder gute Geschäftsschritt oder jedes einmalige Ereignis muss Sie in den Besteuerungsbereich drängen. Von der Berechnung ausgenommen sind unter anderem:
- Dividenden und Gewinnanteile,
- Einnahmen aus Schuldenerlassen in Insolvenzverfahren,
- Einnahmen aus dem Verkauf von Vermögenswerten in Insolvenzverfahren zur Gläubigerbefriedigung,
- gerichtlich zugesprochener Schadenersatz,
- Finanzerträge und -aufwendungen (außer im Finanzsektor),
- Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte, die in Produktion und Dienstleistungserbringung genutzt werden,
- realisierte und nicht realisierte Effekte aus Finanzanlagen,
- Effekte von Statusänderungen sowie Einnahmen und Ausgaben ausländischer Betriebsstätten,
- Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf von langfristigen Vermögenswerten, Aktien und Geschäftsanteilen (letztere nur bei Anteilen über 10%).
Wichtiger Hinweis: Die Ausnahme für den Verkauf von Vermögenswerten, Aktien und Geschäftsanteilen gilt nur für Transaktionen, die bis zum 30. Juni 2026 durchgeführt werden. Danach können solche Transaktionen nicht mehr zur „Abmilderung“ der Steuerbemessungsgrundlage genutzt werden. Die Regierung wollte mit diesem Datum verhindern, dass die Berechnung durch Geschäfte mit verbundenen Personen künstlich manipuliert wird.
Fristen, die Sie nicht verpassen sollten
- Die Steuer wird auf einem gesonderten Formular gemeldet, zusammen mit der regulären Körperschaftsteuererklärung.
- Sie ist am selben Tag fällig wie die reguläre Körperschaftsteuer für 2026.
- Details zur Berechnung, zum Formular und zum Zahlungskonto werden durch die Körperschaftsteuerverordnung geregelt, spätestens 90 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes.
- Wenn Sie die Steuerbemessungsgrundlage nicht korrekt ermitteln, sieht das Gesetz auch eine Ordnungswidrigkeitsbestimmung vor.
Was bedeutet das konkret für Sie?
Wenn Sie ein mittleres oder großes Unternehmen sind, das 2026 überdurchschnittlich gut gewirtschaftet hat — jetzt ist der Moment zum Handeln, nicht zum Abwarten auf den endgültigen Gesetzestext. Wir empfehlen:
- Berechnen Sie Ihre Referenz-(Durchschnitts-)Gewinnmarge für 2023–2025.
- Projizieren Sie die Marge für das gesamte Jahr 2026 und prüfen Sie, wie nahe Sie an der 15%-Schwelle liegen, unter beiden möglichen Auslegungen.
- Prüfen Sie, welche Posten in Ihrem Geschäft unter die Ausnahmen fallen (Verkauf von Vermögenswerten, Dividenden, Abschreibungen usw.).
- Wenn Sie den Verkauf von langfristigen Vermögenswerten, Aktien oder Geschäftsanteilen planen, prüfen Sie das Transaktionsdatum im Verhältnis zur Frist am 30. Juni 2026.
- Verfolgen Sie die Veröffentlichung der Körperschaftsteuerverordnung — sie wird die wichtigsten Unklarheiten bei der Berechnung auflösen.
Brauchen Sie eine zweite Meinung?
Es handelt sich um einen Entwurf, der gerade die öffentliche Konsultation durchlaufen hat — der endgültige Text, der Kreis der Steuerpflichtigen und die Berechnungsdetails können sich im kroatischen Parlament (Sabor) noch ändern. Genau deshalb ist es sinnvoll, bereits jetzt eine vorläufige Einschätzung der Auswirkungen dieser Maßnahme auf Ihr Unternehmen vorzunehmen, solange noch Zeit für eine Anpassung bleibt. Melden Sie sich bei uns, und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Zahlen durchgehen.


