Digitaler Nomade arbeitet am Laptop in Kroatien, steuerliche Pflichten digitaler Nomaden

Besteuerung digitaler Nomaden in Kroatien: Welche steuerlichen Pflichten bleiben tatsächlich bestehen?

Ein digitaler Nomade ist ein Drittstaatsangehöriger (eine Person, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EWR-Mitgliedstaats oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft besitzt), der mithilfe von Kommunikationstechnologie für ein ausländisches Unternehmen oder für sein eigenes, nicht in Kroatien registriertes Unternehmen arbeitet und keine Tätigkeiten oder Dienstleistungen für Arbeitgeber in Kroatien erbringt.

Im Jahr 2020 wurde im kroatischen Steuer- und Einwanderungssystem ein besonderer Status für digitale Nomaden eingeführt. Zugleich wurde festgelegt, dass die auf Grundlage dieses Status erzielten Einkünfte in Kroatien von der Besteuerung und der Steuererklärungspflicht befreit sind. Seitdem stellt sich in der Praxis häufig die Frage, ob dieser Status auch eine vollständige Befreiung von allen steuerlichen Pflichten in Kroatien bedeutet.

Auch wenn diese Befreiung scheinbar alle steuerlichen Fragen abdeckt, sollten digitale Nomaden weiterhin einige offene Punkte prüfen: ihre steuerliche Ansässigkeit, eine mögliche Pflicht zur Erklärung sonstiger Einkünfte, ihre Pflichten gegenüber dem Heimatstaat sowie steuerliche Risiken für den Arbeitgeber oder das eigene Unternehmen.

Wer kann den Status eines digitalen Nomaden erhalten?

Der Status eines digitalen Nomaden steht ausschließlich Drittstaatsangehörigen offen, also Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EWR-Mitgliedstaats oder der Schweiz besitzen. Er wird im Rahmen eines befristeten Aufenthalts zum Zweck des Aufenthalts digitaler Nomaden gewährt, der vom kroatischen Innenministerium erteilt wird. Dem Antrag sind unter anderem beizufügen:

  • ein Arbeitsvertrag oder ein Vertrag über die Erbringung von Leistungen für einen ausländischen Arbeitgeber bzw. die Registrierung des eigenen, nicht in Kroatien registrierten Unternehmens und ein Nachweis, dass die Tätigkeit über dieses Unternehmen ausgeübt wird, zusammen mit einer Erklärung, dass die Tätigkeit mithilfe von Kommunikationstechnologie erbracht wird,
  • ein Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts in Höhe von mindestens dem 2,5-Fachen des durchschnittlichen monatlichen Nettogehalts in Kroatien im Vorjahr, zuzüglich 10 % für jedes weitere Familienmitglied. Der Betrag ändert sich jährlich und beläuft sich laut Angaben des Innenministeriums derzeit auf 3.622,50 Euro monatlich bzw. auf ein Kontoguthaben von 43.470 Euro für einen Aufenthalt von 12 Monaten oder 65.205 Euro für einen Aufenthalt von 18 Monaten,
  • eine Reise- oder private Krankenversicherung, die Kroatien für die gesamte Dauer des Aufenthalts abdeckt,
  • ein Nachweis über fehlende Vorstrafen aus dem Heimatstaat oder aus dem Staat, in dem sich der Antragsteller vor der Einreise länger als ein Jahr aufgehalten hat, die Angabe der (beabsichtigten) Aufenthaltsadresse in Kroatien sowie ein Reisepass, der mindestens drei Monate über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig ist.

Mit den Änderungen des Ausländergesetzes aus dem Jahr 2025 (Amtsblatt NN 40/25) wurde der befristete Aufenthalt digitaler Nomaden von 12 auf höchstens 18 Monate verlängert. Wurde der Aufenthalt für einen kürzeren Zeitraum genehmigt, kann er um höchstens sechs Monate verlängert werden. Ein neuer Antrag auf den Status eines digitalen Nomaden kann erst sechs Monate nach Ablauf des vorherigen Aufenthalts gestellt werden.

Einem digitalen Nomaden, dem ein befristeter Aufenthalt genehmigt wurde, können engere Familienangehörige, einschließlich eines nichtehelichen Lebenspartners, im Wege der Familienzusammenführung nach Kroatien folgen. Ein Antrag eines Familienangehörigen, der vor der Genehmigung des Aufenthalts des digitalen Nomaden gestellt wird, wird abgewiesen.

Nach der Ankunft in Kroatien muss der digitale Nomade seinen Aufenthalt innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Polizeiverwaltung oder Polizeidienststelle anmelden. Bei einer Verlängerung des Aufenthalts ist ein notariell beglaubigter Mietvertrag oder ein Grundbuchauszug vorzulegen.

Werden die Einkünfte eines digitalen Nomaden in Kroatien besteuert?

Nein, allerdings unter einer wichtigen Voraussetzung: Es muss sich um Einkünfte handeln, die gerade auf Grundlage des erworbenen Status als digitaler Nomade erzielt werden.

Das Einkommensteuergesetz (Art. 9) sieht ausdrücklich vor, dass solche Einkünfte nicht als steuerpflichtiges Einkommen gelten. Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:

  • Auf diese Einkünfte fällt in Kroatien keine Einkommensteuer an.
  • Es besteht keine Meldepflicht (JOPPD-Formular) und keine Pflicht zur Berichterstattung an die Steuerverwaltung.
  • Die Befreiung gilt sowohl für Nomaden, die bei einem ausländischen Arbeitgeber angestellt sind, als auch für diejenigen, die über ihr eigenes ausländisches Unternehmen tätig sind.
  • Es besteht keine Pflicht zur Zahlung von Pflichtbeiträgen zur Renten- und Krankenversicherung (HZMO/HZZO), da der Nomade auf dieser Grundlage in Kroatien nicht versichert wird. Seinen Krankenversicherungsschutz muss er daher selbst über eine private Kranken- oder Reiseversicherung sicherstellen.

Wird ein digitaler Nomade in Kroatien steuerlich ansässig?

Die steuerliche Ansässigkeit hängt von der Dauer und den Umständen des Aufenthalts ab, nicht vom Status als digitaler Nomade. Kroatien hat für diese Personengruppe keine besonderen Ansässigkeitsregeln, sodass die allgemeinen Regeln gelten.

Nach den allgemeinen Regeln wird eine natürliche Person in Kroatien steuerlich ansässig, wenn sie dort ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, zum Beispiel:

  • wenn sie eine Wohnung oder ein Haus in Kroatien ununterbrochen mindestens 183 Tage nutzt,
  • wenn sie sich mindestens 183 Tage in Kroatien aufhält,
  • wenn sie andere persönliche Bindungen an Kroatien hat (Familie, fehlende Ansässigkeit in einem anderen Staat u. Ä.).

Da die Genehmigung für digitale Nomaden heute einen Aufenthalt von bis zu 18 Monaten erlaubt, wird die Schwelle von 183 Tagen sehr leicht überschritten. Ein Nomade kann daher auch dann in Kroatien steuerlich ansässig werden, wenn dies nicht seine Absicht war. Hinzu kommt, dass der digitale Nomade seinen Aufenthalt in Kroatien anmelden und bei einer Verlängerung einen Mietvertrag vorlegen muss. Außerdem können ihm Familienangehörige nach Kroatien folgen. All diese Umstände können bei der Beurteilung des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts und des Mittelpunkts der Lebensinteressen von Bedeutung sein.

Ist der Nomade zugleich in einem anderen Staat steuerlich ansässig, mit dem Kroatien ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, entscheiden die Tie-Breaker-Regeln dieses Abkommens über die endgültige Ansässigkeit (ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit). Die Antwort ist stets individuell und hängt von den konkreten Umständen ab.

Wird ein digitaler Nomade in Kroatien steuerlich ansässig, erwirbt Kroatien grundsätzlich das Recht, sein gesamtes Welteinkommen zu besteuern, und nicht nur die ausdrücklich aufgrund des Status befreiten Einkünfte.

Werden sonstige Einkünfte eines digitalen Nomaden in Kroatien besteuert?

Ja, wenn der digitale Nomade in Kroatien steuerlich ansässig ist und es sich nicht um die ausdrücklich aufgrund des Status als digitaler Nomade befreiten Einkünfte handelt.

Zum Beispiel:

  • Dividenden eines ausländischen (z. B. US-amerikanischen) Unternehmens, die der Nomade während seines Aufenthalts in Kroatien erhält,
  • Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien im Heimatstaat oder anderswo,
  • Kapitalerträge und Zinsen.

All diese Einkünfte sind in Kroatien steuerpflichtig, wenn der digitale Nomade dort steuerlich ansässig wird. Im Ausland gezahlte Steuern können angerechnet werden, sofern das maßgebliche Doppelbesteuerungsabkommen dies vorsieht.

Enden die Pflichten gegenüber dem Heimatstaat mit der Ankunft in Kroatien?

Die kroatische Steuerbefreiung gilt ausschließlich in Kroatien und berührt keine Pflichten in anderen Staaten. Vor dem Umzug sollte ein digitaler Nomade Folgendes prüfen und regeln:

  • seine (Nicht-)Ansässigkeit im Heimatstaat, insbesondere wenn dieser Staat seine Staatsangehörigen unabhängig von ihrer Ansässigkeit besteuert,
  • seine Ansässigkeit in dem Staat, aus dem er unmittelbar zuzieht, sofern dieser nicht mit dem Heimatstaat identisch ist,
  • bestehende Erklärungspflichten, die mit dem Erwerb des Status in Kroatien nicht automatisch enden.

Führt die Arbeit aus Kroatien zu einer Steuerpflicht für den Arbeitgeber oder das eigene Unternehmen?

Ja, unter bestimmten Umständen, und gerade dieses Thema ist digitalen Nomaden und Arbeitgebern am wenigsten bewusst.

Die Tätigkeit einer natürlichen Person aus Kroatien kann eine Betriebsstätte (permanent establishment) eines ausländischen Unternehmens in Kroatien begründen:

  • Führt der Nomade sein eigenes Unternehmen von Kroatien aus (trifft Geschäftsentscheidungen, leitet den Geschäftsbetrieb), kann das Unternehmen in Kroatien für den Teil des Gewinns körperschaftsteuerpflichtig werden, der der Tätigkeit in Kroatien zuzurechnen ist.
  • Arbeitet der Nomade für einen ausländischen Arbeitgeber und ist er befugt, von Kroatien aus in dessen Namen Verträge abzuschließen oder über deren wesentliche Bestandteile zu verhandeln, kann der Arbeitgeber eine Betriebsstätte in Kroatien begründen.

Ob eine Betriebsstätte vorliegt, wird im Einzelfall beurteilt. Maßgeblich sind die Stellenbeschreibung, die tatsächlichen Befugnisse und Tätigkeiten sowie die Bestimmungen des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens.

Die häufigsten Fehler

In der Praxis treten bei digitalen Nomaden und ihren Arbeitgebern am häufigsten folgende Situationen auf:

  • die Annahme, die Steuerbefreiung sei vollständig und erfasse das gesamte Einkommen des Nomaden, nicht nur die aufgrund des Status erzielten Einkünfte,
  • die fehlende Prüfung der steuerlichen Ansässigkeit trotz der verlängerten Aufenthaltsdauer (bis zu 18 Monate),
  • die unterlassene Erklärung von Dividenden, Mieteinkünften oder sonstigen Einkünften, die erzielt werden, während der Nomade in Kroatien steuerlich ansässig ist,
  • die fehlende Prüfung der Pflichten gegenüber dem Heimatstaat vor dem Umzug,
  • das fehlende Bewusstsein des Arbeitgebers oder des eigenen Unternehmens für das Risiko, eine Betriebsstätte in Kroatien zu begründen,
  • das Verlassen auf allgemeine Informationen statt einer Prüfung der konkreten, individuellen Situation.

Fazit

Kroatien gehört zu den ersten europäischen Staaten, die digitalen Nomaden einen klaren Rechtsrahmen und eine ausdrückliche Steuerbefreiung für ihr Haupteinkommen geboten haben. Mit den Änderungen aus dem Jahr 2025 wurde die mögliche Aufenthaltsdauer von 12 auf 18 Monate verlängert, was Kroatien als Zielland noch attraktiver macht. Die Befreiung allein klärt jedoch weder die Fragen der steuerlichen Ansässigkeit und der sonstigen Einkünfte noch die Pflichten gegenüber dem Heimatstaat oder das Risiko einer Betriebsstätte. Gerade diese Fragen sind heute der häufigste Grund für Anfragen.

Wenn Sie planen, als digitaler Nomade nach Kroatien zu ziehen, oder wenn Sie einen Mitarbeiter, einen Mandanten oder ein eigenes Unternehmen in dieser Situation haben, können die Experten von CONEO Croatia Ihre steuerliche Ansässigkeit analysieren, prüfen, ob die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung digitaler Nomaden erfüllt sind, und das Risiko einer Betriebsstätte für Ihr Unternehmen oder Ihren Arbeitgeber bewerten. Kontaktieren Sie uns für eine fachkundige Steuerberatung.

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